Es gelten folgende Regeln für Fahrzeuge:
Alle im Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen (Verkehrsblatt –
Dokument Nr. B 3664 – Vers. 11/00) genannten Vorschriften
- Alle Fahrzeuge gewaschen und fastnachtlich geschmückt!!!
- KFZ über 7,5t zul. Ges.Gewicht nur mit Ausnahmegenehmigung,
- Oldtimer und Traktoren nur in einwandfreiem Zustand (optisch und technisch)
- Radlader nur mit kleinen Rädern und ohne Schaufeln
- eine PKW-Limousine, Busse, Erntemaschinen, LKW-Kipper, 3-Achskipper, Auflieger mit mehr als 2 Achsen und einer Gesamtlänge über 10m nur nach Rücksprache
- Ordnerpflicht: Je Achse 2 Ordner, PKW’s gesamt 2 Ordner
- Kein Alkohol für die Fahrer der Fahrzeuge
- Kein Transport von Personen auf den Umzugswagen zum Zug oder nach dem Zug