Faschingsumzug 2023

Zusammenfassung


Hiermit bestätige ich, dass:

    – Die Daten zur Organisation dieser Veranstaltung und für Information über zukünftiger Veranstaltungen genutzt werden dürfen.
    – Die Anweisung der Zugleitung jederzeit Folge geleistet wird.
    – Die Information zum Bau der Fahrzeuge und dem Verhalten beim Umzug, gelesen und verstanden wurden

Es gelten folgende Regeln für Fahrzeuge:

Alle im Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen (Verkehrsblatt –
Dokument Nr. B 3664 – Vers. 11/00) genannten Vorschriften

  • Alle Fahrzeuge gewaschen und fastnachtlich geschmückt!!!
  • KFZ über 7,5t zul. Ges.Gewicht nur mit Ausnahmegenehmigung,
  • Oldtimer und Traktoren nur in einwandfreiem Zustand (optisch und technisch)
  • Radlader nur mit kleinen Rädern und ohne Schaufeln
  • eine PKW-Limousine, Busse, Erntemaschinen, LKW-Kipper, 3-Achskipper, Auflieger mit mehr als 2 Achsen und einer Gesamtlänge über 10m nur nach Rücksprache
  • Ordnerpflicht: Je Achse 2 Ordner, PKW’s gesamt 2 Ordner
  • Kein Alkohol für die Fahrer der Fahrzeuge
  • Kein Transport von Personen auf den Umzugswagen zum Zug oder nach dem Zug
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